Wir möchten gerne im Austausch mit Ihnen und Ihren Angehörigen eine auf Ihre Bedürfnisse angepasste Therapie mit alltagsorientierter Zielsetzung entwickeln. Ziel der Behandlung ist die Wiedererlangung einer individuell zufriedenstellenden Kommunikationsfähigkeit. Das kann z.B. die Schulfähigkeit eines Kindes oder die Wiedereingliederung eines Erwachsenen in den Beruf sein.
Wir arbeiten eng und transparent im Austausch mit Ärzten, weiteren Fachtherapeuten wie Ergo- oder Pysiotherapeuten und medizinischen Institutionen zusammen.

Sprach- und Sprechstörungen
Aphasie, Dysarthrie, Sprechapraxie
nach Schlaganfall, Schädelhirntrauma, bei Demenz oder degenerativen Erkrankungen (z.B. MS, Parkinson; ALS).

Stimmstörungen
Beeinträchtigung der Sprech- oder Singstimme, die zu Heiserkeit, Rauheit, Kraftlosigkeit oder Stimmversagen führt
z.B. nach Überbelastung, Krankheit oder strukturellen Veränderungen an den Stimmbändern oder Kehlkopfentfernung (Larynektomie)

Schluckstörung (Dysphagie)
Störung des Schluckvorgangs vom Mund zum Magen
z.B. nach / bei neurologischen und onkologischen Erkrankungen oder nach Operationen im Kopf / Halsbereich

Fazialisparese
Lähmung oder Schwäche der Gesichtsmuskulatur
z.b. nach Infektionen, Schlaganfall, Tumoren oder Verletzungen

Kindliche Sprachentwicklungstörungen oder – verzögerungen
Verzögerungen im Erwerb sprachlicher Fähigkeiten im Vergleich zum altersentsprechenden Entwicklungstempo.
Es zeigt sich eine verlangsamte oder unvollständige Entwicklung in den Bereichen Wortschatz, Grammatik oder Sprachverständnis

Kindliche Aussprachestörung (Dyslalie)
Störung der Aussprache, bei der Laute oder Lautverbindungen falsch gebildet, weggelassen oder vertauscht werden.

Myofunktionelle Störungen
Fehlfunktion der Muskulatur im Mund- und/ oder Gesichtsbereich, die die Artikulation, das Kauen oder Schlucken beeinträchtigen können.
Bei Zahn – und Kieferfehlstellungen zur Prophylaxe und Unterstützung zur Kieferorthopädie

Stottern
Redeflussstörung, die sich durch unfreiwillige Wiederholungen von Lauten / Silben, Dehnungen und Sprachblockaden äußert

Verordnungsweg
Für die Logopädische Therapie ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, deren Ausstellungsdatum nicht länger als 28 Tage zurückliegen darf.

Wer verordnet?
- Haus-/ Kinderarzt
- HNO-Arzt
- Neurologe
- Kieferorthopäde
- Zahnarzt
Verordnungsdetails
- Dauer variiert je nach Belastbarkeit zwischen 30 / 45 / 60 min.
- 1 – 5 x Woche sind möglich
- Therapien können bei ärztlicher Verordnung auch als Hausbesuch zuhause bei Ihnen oder im Seniorenheim durchgeführt werden.
Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte:
In der Regel übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten. Ab dem 18. Lebensjahr muss ein Eigenanteil geleistet werden. Sie zahlen 10% der Therapiekosten plus 10€ pro Verordnung. Diese Zuzahlung wird im Auftrag ihrer Krankenkasse erhoben. Kinder sind von jeder Zuzahlung befreit, ebenfalls Versicherte mit gültigem Befreiungsausweis.
Privatversicherte:
Sie reichen die Verordnung (oder Privatrechnung) bei der Krankenkasse ein, die Kosten hängen vom Versicherungsumfang ab.
Profitieren Sie von effektiver Therapie und spürbaren Fortschritten.
Unsere logopädischen Leistungen bieten gezielte Hilfe bei Sprach- und Stimmstörungen für eine bessere Lebensqualität.
Sprach- und Sprechtherapie
Individuell abgestimmte Übungen unterstützen die Verbesserung von Aussprache und Sprachverständnis im Alltag.
Therapie bei Stimmstörungen
Gezielte Behandlung fördert die Stimmgesundheit und hilft, Stimmprobleme nachhaltig zu lindern.
Hausbesuche zur Therapie
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, um eine flexible und vertraute Behandlungsumgebung sicherzustellen.

