Verordnungsweg

Für die Logopädische Therapie ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, deren Ausstellungsdatum nicht länger als 28 Tage zurückliegen darf.

Wer verordnet?

  • Haus-/ Kinderarzt
  • HNO-Arzt
  • Neurologe
  • Kieferorthopäde
  • Zahnarzt

Verordnungsdetails

  • Dauer variiert je nach Belastbarkeit zwischen 30 / 45 / 60 min.
  • 1 – 5 x Woche sind möglich
  • Therapien können bei ärztlicher Verordnung auch als Hausbesuch zuhause bei Ihnen oder im Seniorenheim durchgeführt werden.

Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte:

In der Regel übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten. Ab dem 18. Lebensjahr muss ein Eigenanteil geleistet werden. Sie zahlen 10% der Therapiekosten plus 10€ pro Verordnung. Diese Zuzahlung wird im Auftrag ihrer Krankenkasse erhoben. Kinder sind von jeder Zuzahlung befreit, ebenfalls Versicherte mit gültigem Befreiungsausweis.

Privatversicherte:

Sie reichen die Verordnung (oder Privatrechnung) bei der Krankenkasse ein, die Kosten hängen vom Versicherungsumfang ab.