Für die Logopädische Therapie ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, deren Ausstellungsdatum nicht länger als 28 Tage zurückliegen darf.
Wer verordnet?
- Haus-/ Kinderarzt
- HNO-Arzt
- Neurologe
- Kieferorthopäde
- Zahnarzt
Verordnungsdetails
- Dauer variiert je nach Belastbarkeit zwischen 30 / 45 / 60 min.
- 1 – 5 x Woche sind möglich
- Therapien können bei ärztlicher Verordnung auch als Hausbesuch zuhause bei Ihnen oder im Seniorenheim durchgeführt werden.
Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte:
In der Regel übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten. Ab dem 18. Lebensjahr muss ein Eigenanteil geleistet werden. Sie zahlen 10% der Therapiekosten plus 10€ pro Verordnung. Diese Zuzahlung wird im Auftrag ihrer Krankenkasse erhoben. Kinder sind von jeder Zuzahlung befreit, ebenfalls Versicherte mit gültigem Befreiungsausweis.
Privatversicherte:
Sie reichen die Verordnung (oder Privatrechnung) bei der Krankenkasse ein, die Kosten hängen vom Versicherungsumfang ab.
